Thünen als Sozialreformer

Früher als andere erkannte Johann Heinrich von Thünen die Brisanz der sozialen Frage.

Seit den 1820er Jahren beschäftigte ihn das Problem des gerechten Lohnes.

Die Formel, die er nach jahrzehntelangen Forschungen fand und die auf seinem Grabstein verewigt ist, bestimmt den "naturgemäßen Arbeitslohn" (A) als die Wurzel aus Existenzminimum (a) und Arbeitsprodukt (p).

 

„In unserer Zeit aber, wo die Arbeiter mehr und mehr zum Bewußtsein über ihre Lage und ihre Rechte gelangen und künftig mit unwiderstehlicher Macht an der Gestaltung des Staates und der Gesellschaft teilnehmen werden- jetzt wird die Frage über die naturgemäße Verteilung des Einkommens zu einer Lebensfrage für das Fortbestehen der Staaten und der bürgerlichen Gesellschaft.“

Johann Heinrich von Thünen IS, 2. T. S. 62

Unter dem Eindruck der bürgerlichen Revolution von 1848 begann Thünen seine theoretischen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.

Er beteiligte seine Arbeiter am jährlichen Gewinn des Gutes. Mit dem 60. Lebensjahr konnten sie über das auf verzinsten Konten angelegte Geld frei verfügen.

Durch diese Form der Altersvorsorge nahm Thünen Entwicklungen späterer Jahre vorweg.